Grenzkontrollkorridor (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 16.08.2010, 16:12 (vor 5605 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Fabian318, Montag, 16.08.2010, 16:13

Es sind bloss anlaßbezogene Kontrollen zugelassen,

Und für diesen Anfangsverdacht reicht schon die "kriminologische Erfahrung"...
Das bezieht sich übrigens nicht nur auf Ein-/Ausreisekontrollen durch die BPol, sondern auch auf normale Kontrollen der LPol, beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle.


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