Grenzkontrollkorridor (Allgemeines Forum)

GUM, Sonntag, 15.08.2010, 20:30 (vor 5606 Tagen) @ Ralle622

Was hier nicht okay war, ist die Art der Kontrolle. Der Polizist hätte sicherstellen müssen, dass Dritte keine Angaben mithören können.

Es sind bloss anlaßbezogene Kontrollen zugelassen, wenn man sich außerhalb des Grenzkontrollkorridors von 30 KM befindet. Alles andere ist Überschreitung der Kompetenzen. (Anders z. B. Jugendschutzkontrollen nach 22 Uhr in Diskotheken etc).


Übrigens verhalten sich diese Kontrollpersonen auch anders als früher bei Verkehrskontrollen üblich: Dort stellt sich der Beamte ordentlich und NAMENTLICH vor und sagt z. B. allgemeine Verkehrskontrolle (beim Kfz). Da weiss man gleich was los ist. Fußgängerkontrollen ohne Anlaß sind unzulässig. Meine Beschwerde dagegen habe ich dann irgendwann zurückgezogen, weil sie dann statistisch erfasst worden ist und einen Schadensersatz gibt es für so was leider nicht.

Aber die neuen Uniformen müssen ja auch ihren Sinn haben, da haben die Bürger dann mehr Respekt und man kann sich noch unverschämter verhalten.

Damit ich aber nicht komplett OT werde: Wer dass weiterdiskutieren will ist beim FDP Forum besser aufgehoben. Wer also einen Thread dort aufmachen will, bitte um Nachricht.

Grüße GUM


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