Mal wieder Servicecenter Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Montag, 16.08.2010, 00:25 (vor 5611 Tagen) @ fabs

Dieser Pass gilt einen Monat, oder? (Da ich MBC100 habe, bin ich bei solchen Angeboten nicht so auf dem Laufenden...)
Wenn dem so ist: Wie ist es möglich auf 15 (das wäre jeder zweite Tag eine) Verspätungen von 60 Minuten zu kommen? Ich will dir keinesfalls Vorsatz oder ähnliches unterstellen. Mich wundert es halt nur sehr, da ich - seit ich 2004 angefangen habe Statistik zu führen - ziemlich genau für je 100.000 km eine entschädigungswürdige Verspätung habe. (Also 15x 60 Minuten in etwas mehr als zwei Jahren bei mir).

Wie auch immer, es ist doch nicht schwierig, regelmäßig das RIS zu beobachten oder, wenn man tatsächlich gefahren ist und z.B. +30 hatte, bei der Ankunft flink auf den Fahrplan zu schauen, welcher Zug in den vergangenen 30 Minuten abgefahren wäre und nur im Stundentakt verkehrt. Klugerweise hat die DB auch noch Automaten aufgestellt, mit denen sich so etwas in Sekundenschnelle ermitteln lässt. Dann wollte man eben diese Verbindung fahren.
Mit meinen Pässen in den vergangenen Jahren wusste ich nach kurzer Zeit auch, welche Linien ab den großen Knotenbahnhöfen nur im Stundentakt kurz nach Ankunft des FV verkehren.

Und ja, ich hatte bei einer ähnlichen Anzahl von Entschädigungsantragen auch einmal den Fall, dass mir 25% des Fahrkartenwertes erstattet wurden, das waren damals 62,25 Euro. Zusammen mit den übrigen Entschädigungen hab' ich effektiv nur den halben Preis für den D-Pass gezahlt. Und einen Monat Bahnfahren für rd. 120 Euro ist doch gar nicht so ein schlechtes Angebot, oder? Die Regel, dass nur 25% des Zeitkartenwertes erstattet werden scheint sich in der Praxis alleine deshalb schon nicht zu bewahrheiten, weil auf den Briefen vom SC immer wieder andere Belegnummern (=Nummer auf der Fahrkarte) standen. Hätten sie die Nummer sorgfältig abgetippt, wäre es ihnen vielleicht aufgefallen.

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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