Loungezugang - Ticket bei dem die Zugbindung aufgehoben ist (Allgemeines Forum)

плацкарт, Mittwoch, 08.07.2026, 08:11 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 51 Min.) @ JM
bearbeitet von плацкарт, Mittwoch, 08.07.2026, 08:12

Meine Frage ist ganz einfach und unabhängig von meinem eigenen Eintrittsbegehr. Vorweg: ich habe besseres zu tun als in Lounges zu sitzen und möchte mich nicht täglich mit einem "entbundenen" Ticket in eine Lounge begeben. Die meisten Gerichte esse ich nicht. Alkohol und gezuckerte Getränke trinke ich nicht. Ebenfalls fehlt mir der Platinstatus, den ich mit meinen 17,99€-, 6,99€-, 27,99€-Tickets und den Gruppenfahrscheinen auch nie zusammenbekommen kann. (Momentan lohnt sich nicht einmal die BC25 für mich - vielleicht zum halben Preis...)

Anyway, ich frage - so wie oft - was eigentlich die Rechtslage ist. Für einen Platinkunden gehört auch beim 6,99€-Ticket der Loungezutritt zum Paket - ebenso wie die europäischen Fahrgastrechte...

Wenn sich der Platinkunde wegen aufgehobener Zugbindung zur Fahrt an einem anderen Tag entscheidet, darf - meinem Verständnis nach - der Loungezutritt an diesem zum Reisetage erkorenen Tag nicht verwehrt werden. Bei einem Preis von 6,99€ könnte für einen Weinliebhaber der größere Wert des SSP nicht in der Fahrt sondern im Besäufnis liegen.

Wenn er nicht mehr in die Lounge darf, weil es nicht der ursprünglich gebuchte Tag ist, fehlt diese Leistung. Man könnte sich aber auch auf die Position begeben, dass die Eisenbahnfahrgastrechte nur für die Beförderung und nicht für die Nebenleistung gelten oder darauf verweisen, dass die Lounge trotz aufgehobener Zugbindung am ursprünglich gebuchten Tag genutzt werden durfte.

Verstehst du meine Frage besser?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum