Erstattung Hotel bei Ausfall Bahn und Verpassen von Fähre (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Sonntag, 08.02.2026, 10:43 (vor 51 Tagen) @ TRAXXP160DE

Warum muss die die Bahn oder ein Dritt-EVU oder der TGV nicht die Haftung übernehmen, wenn durch sein Verschulden in der "Reisekette" die Verbindung nicht klappt?

Dir steht prinzipiell der Klageweg offen um deine Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Nur könnte der Richter auch zu dem Schluss kommen, dass du selbst zu wenig Reserven eingeplant hast und die Schuld daher teils oder ganz bei dir liegt. Und dann ist noch weit mehr Geld verbrannt.

Eine Reisekette, die es heute nicht mehr gibt. Früher gabs 10 Fahrkarten, die alle zusammen geheftet wurden.

10 getrennte Beförderungsverträge kannst du heute auch noch bekommen, kein Problem. Heute wie damals gabs dafür dann eben keine Fahrgastrechte... nur damals gabs eben grundsätzlich keine Fahrgastrechte, sondern alles wurde nur aus Kulanz erstattet, mit zig Nachweisen etc. Eine Heftklammer macht aus mehreren Beförderungsveträgen nicht einen einzigen, weder früher noch heute. Entweder du kannst durchbuchen und es landet auf einer Fahrkahrte, oder eben nicht, dann sinds getrennte Verträge.

Vielleicht wäre das mal ein Fall für die EU, nicht der ganze lebendsfremde Kram, und den man sich dort immer wieder kümmert ...

Yeah, sinnbefreites EU-bashing hinten dran. Dank der EU hast du überhaupt mal zugesicherte Fahrgastrechte, auch wenn sie die dann doch noch wieder eingeschränkt haben. Dank der EU bekommst du Geld ohne irgend einen Schaden nachweisen zu müssen (was man als Privatperson wenn es rein um eine Verspätung geht meist auch überhaupt nicht kann)


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