Erstattung Hotel bei Ausfall Bahn und Verpassen von Fähre (Fahrkarten und Angebote)

frank_le, Samstag, 07.02.2026, 17:24 (vor 52 Tagen) @ Guybrush80

Verantwortung sollte nicht nur an Zuständigkeiten geknüpft sein, sondern an Kausalität.
Wer eine Ursache verantwortet, trägt zumindest Mitverantwortung für ihre Folgen – auch wenn diese räumlich oder organisatorisch später auftreten.

Das momentan geltende Recht bildet diese Verantwortung jedoch nur unvollständig ab.


Ticket nach Bremen also keine Entschädigung (außer 25% oder 50% je nach Verspätung).

Wer Fahrgastrechte benötigt muss bis zum Zielort bezahlen dann ist das Risiko abgedeckt.

Eigentlich ganz einfach...


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