Erstattung Hotel bei Ausfall Bahn und Verpassen von Fähre (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Samstag, 07.02.2026, 15:25 (vor 7 Stunden, 21 Minuten) @ Guybrush80

Hallo!
Nein, Einspruch bringt nichts. Fahrgastrechte gelten von Bahnhof zu Bahnhof nur im Bahnverkehr. Alles andere ist persönliches Pech bzw Fehlplanung. Gibt durchaus einige Fähren und Busse, die man auf einem Ticket buchen kann, aber auch da gelten die Fahrgastrechte nur im Bahnverkehr und man geht bei Verpassen der letzten Fähre leer aus.


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