Erstattung Hotel bei Ausfall Bahn und Verpassen von Fähre (Fahrkarten und Angebote)

TRAXXP160DE, HBIK, Samstag, 07.02.2026, 21:27 (vor 1 Stunden, 21 Minuten) @ frank_le

Wer Fahrgastrechte benötigt muss bis zum Zielort bezahlen dann ist das Risiko abgedeckt.


Wenn es denn überhaupt buchbar war. Wir wissen ja nichts. Daher gibt deine Aussage so keinen Sinn


Wieso? Was ist an dem Satz falsch?

Durchbuchen --> Fahrgastrechte
Stückeln und 1,50€ sparen --> keine Fahrgastrechte

nicht buchbar --> keine Fahrgastrechte (wobei Nordseeinseln eigentlich m.E. buchbar sind)

Ich werfe mal eine Verbindung mit https://www.edzards-reisen.de/ostfriesland-express in die Runde.

Man kann diese Diskussion unendlich weiterführen.

Warum muss die die Bahn oder ein Dritt-EVU oder der TGV nicht die Haftung übernehmen, wenn durch sein Verschulden in der "Reisekette" die Verbindung nicht klappt?

Eine Reisekette, die es heute nicht mehr gibt. Früher gabs 10 Fahrkarten, die alle zusammen geheftet wurden. Vielleicht wäre das mal ein Fall für die EU, nicht der ganze lebendsfremde Kram, und den man sich dort immer wieder kümmert ...


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