D-Flughafen Fernbahnhof ist auch betroffen (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 23.09.2025, 06:58 (vor 87 Tagen) @ zettelbox

Und eine gültige Fahrkarte von/ab Düsseldorf Flughafen ist m.W.n. ebenfalls ausreichend.

Selbst wenn die reicht (was m.W. nicht so ist - in der hier gemeinten Problemstellung aber nicht relevant, da Automatenfahrkarten ohnehin ein Cityticket beinhalten), müsste diese Fahrkarte vor Fahrtantritt mit dem Skytrain (also am Automaten in Düsseldorf Flughafen Terminal) gekauft worden sein, und nicht erst in Düsseldorf Flughafen.

Bleibt die Frage nach den Fahrten zwischen den Terminals. Hier nehme ich an, dass der Flughafen einen kleinen Betrag pro Flugticket an die Betreiber abführt, oder einen Pauschalbetrag für den Betrieb.

Parktickets gelten als Fahrschein, innerhalb des Terminals ist es eigentlich immer schneller zu laufen statt den Skytrain zu nutzen. So groß ist DUS jetzt auch nicht.

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Weg mit dem 4744!


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