ICE 1 Triebköpfe / BR 401 – Triebwagen oder E-Lokomotive? (Allgemeines Forum)

gnampf, Sonntag, 27.07.2025, 13:00 (vor 134 Tagen) @ Rawatzer

ich habe mich ein wenig mit dem Baureihenschema beschäftigt und festgestellt, dass die ICE 1 Triebköpfe (also BR 401) der Schematik folgend elektrische Triebwagen sind.

ich glaube, das Problem sind die Definitionen:
- Triebwagen: einzelner, angetriebener Wagen mit Personen/Güterbeförderung, der eigenständig fahren kann und somit 2 Führerstände aufweist. Elektrisch wäre mir da aktuell in Deutschland keiner bewusst, als Verbrenner BR 650, BR 641, früher die Schienenbusse, etcc.
- Triebzug: Verbund aus mehreren Wagen, teils oder gesamt angetrieben, wie z.B. die ICEs, BR 440, BR 445 (auch die Twindexx), etc.
- Lok: angetriebenes Fahrzeug das selbst nicht direkt Personen- oder Güter befördert

Der ICE1/2 ist dabei wohl als Triebzug eingestuft, da weder der Triebkopf als Lok eingesetzt werden kann / darf, noch die Wagen hinter eine Lok gehängt werden können bzw. dürfen. Der Zug bildet eine Einheit.
Beim IC2 hätte man theoretisch natürlich der 146/147 dann auch eine 446/447 verpassen können, weil sie betrieblich ja auch als Einheit rumgurken. Aber dort ist die Lok zumindest einzeln einsetzbar.

Genauso spannend ist es doch beim 445 Twindexx. Der angetriebene Steuerwagen kann zwar Personen befördern, wäre von daher ein Triebwagen, ist aber einzeln aufgrund des fehlenden zweiten Führerstands nicht einsetzbar, und wird daher dann zum Triebzug.

Müssten die Triebköpfe also nicht viel eher als E-Lokomotiven geführt werden? Also mit BR 1XX?

Da das ganze hausgemachte Definitionen der DB sind muss da erstmal gar nichts. Die Regelwerke der DB haben da wohl selbst ihre Probleme mit, wie man dem glaube aktuellen Zugfunk-Podcast entnehmen kann.


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