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ICE920, München, Mittwoch, 23.07.2025, 21:03 (vor 138 Tagen) @ danielausberlin
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 23.07.2025, 21:07

Und da steckt die Teufel im Detail. Auf was beziehen sich die 20 Minuten? Muss ich eine bestimmte Route dafür nehmen? Ausschließlich die schnellste, auch wenn ich bewusst einen Umweg gebucht habe?


Du hast einen Beförderungsvertrag für die Fahrt von A nach B. Umwege stehen Dir erstmal nicht zu. Ebenso Aufenthalte.

Das ist in der Pauschalität Käse. Natürlich steht mir ein Umweg zu, wenn ich ihn gebucht habe. Und natürlich kann ich im Rahmen der Wegevorschrift jeden Umweg nehmen und beliebige Aufenthalte einbauen im zugbindungsfreien Nahverkehrsvor- und -nachlauf. Eingeschränkt bin ich da nur, wenn Züge Zugbindung haben (Dann habe ich kein Anrecht auf Aufhebung der Zugbindung auf einen 4 stündigen Aufenthalt, wenn mein ICE-Zubringer 3,5h Verspätung hat)

Wenn es bei Verspätung/Ausfall einen besseren Weg gibt (und der nicht z.B. mangels Radmitnahme o.ä. ausgeschlossen ist), muss der im Prinzip auch genommen werden.

Da möchte ich ganz ketzerisch fragen: Steht wo? Sagt wer? Aber im Prinzip ist es ja gar nicht das Thema. Die Frage würde sich ja nur stellen, wenn es um die Verspätungsentschädigung ginge. Darum ging's mir gar nicht, sondern rein um die Weiterfahrt. Und wenn ich einen bestimmten Regio buche im Nachlauf buche, dann habe ich meiner Meinung sehr wohl ein Recht auf Aufhebung der Zugbindung, wenn sein Ausfallen zu einer Verspätung von 20+ Minuten führt. Aber ich bin ja eben nicht an die eine Verbindung gebunden. Mein Ding war ja, dass ich mich für einen anderen Nachlauf entschieden habe und dieser ist ausgefallen. Ich bin irgendwo schon der Meinung, dass das dann auch Rechte auslöst, weil die Rede immer von "geplanter" und nicht von "gebuchter" Verbindung ist.


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