Nachtrag: Screenshots der Hinweise (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Dienstag, 22.07.2025, 21:25 (vor 144 Tagen) @ 611 040

Die Zugbindung ist bei voraussichtlich zu erwartender Verspätung von mindestens +20 am Ziel der gebuchten Verbindung aufgehoben. Egal was in irgendwelchen Apps oder Websites steht oder nicht.

Und da steckt die Teufel im Detail. Auf was beziehen sich die 20 Minuten? Muss ich eine bestimmte Route dafür nehmen? Ausschließlich die schnellste, auch wenn ich bewusst einen Umweg gebucht habe? Ausschließlich gebuchte Verbindung bei flexiblen Nahverkehrsvorlauf? Also dass ich dann vielleicht einen langen Aufenthalt einbaue und dann faktisch keine Fahrgastrechte habe?

Blöd ist natürlich wenn der Zug plötzlich doch nicht ausfällt, aber das darf nicht Problem des Fahrgastes sein.

Ist es aber nun mal in der Praxis. Nachweispflicht über den Anpsruch liegt bei dem, der die Rechte in Anspruch nehmen will.

Allerdings hast du ja die Fahrt nicht angetreten, wofür +60 erforderlich wären.

Bei der DB und dem SC Fahrgastrechte reicht schon ein Ausfall. In meinem Fall wären es auch 60 Minuten geworden, weil die Linie stündlich fährt - außer man nimmt den viel schnelleren ICE statt dem NV-Nachlauf.

Die Beweisführung ist natürlich in so einem Fall schwierig, da das SC FGR erstens nicht lange recherchiert und zweitens nicht versucht in deinem Sinne zu entscheiden. Ich würde eh die Fahrkarte immer aufbewahren und später fahren. Das ist ja jetzt innerhalb eines Jahres möglich und da kannst du wie du willst fahren.

Wäre vielleicht eine Option, zumal ich es später auch immer noch mit dem Fahrtabbruch probieren kann. Wobei die Nachweisführung im Zug ja noch eine Nummer schwieriger ist, weil die gebuchten Züge im System ja normal als gefahren eingetragen sind.

Im Zug dann brauchst du nichts beweisen, meiner Erfahrung nach sagen sie meisten selbst bei Monaten abgelaufenen Tickets nichts und falls ein irritiertee Blick folgt, reichte stets ein Hinweis, mein Zug sei nicht wie geplant gefahren. (Nachsehen kann oder will das kein ZuB mehr nach Monaten)

Meine Erfahrung ist da eine ganz andere. Ja, es gibt welche, die durchwinken. Die meisten lesen sich den Nachweis sehr wohl ausführlich durch. Einmal wurde auch der erstmal nicht anerkannt, mit dem Verweis darauf, dass das eine Jahr nur bei Großstörungen gilt. Bei der Fahrt am selben Tag ist es unkompliziert, weil die auf die Geräte irgendwas angezeigt bekommen, dass die Zugbindung aufgehoben ist, aber bei späterer Fahrt habe ich nach den ganzen Erfahrungne keine Lust auf Diskussionen und fahre nur mit hieb- und stichfesten Nachweisen.

(Hatte noch gedacht ob ich vielleicht einer der allerletzten Reisenden mit Automaten-Sparpreis-Ticket war?, der Zangenabdruck beweist es)

Ist beim Zangenabdruck das Jahr mit drauf? :D


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