Ist das noch 'nen Aufreger wert? Man kennt doch die DB. (Allgemeines Forum)

Torpedo, häufiger im Zug, Dienstag, 01.07.2025, 11:27 (vor 15 Tagen) @ LoungeHopper

Ich würde mir den Stress gar nicht mehr machen, zur Info oder ins Reisezentrum zu laufen. Am besten eine E-Mail an die im Impressum auf bahn.de angegebene Adresse senden mit der Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist einen Gutschein auszustellen. Sehr wahrscheinlich wird diese E-Mail nie jemand beantworten und dann holst du dir die Verpflegung selbst und bewahrst die Quittung auf. Dann einfach via FGR-Formular einreichen. Entweder die DB erstattet es von sich aus (den Fall hatte ich auch öfter) oder du musst den Betrag einklagen. Es gibt da aus der Nähe von Düsseldorf einen bekannten Anwalt mit kostenloser Erstberatung, der nicht nur Flug-, sondern auch Zuggastrechte macht und zur Not auch wegen 5,90€ prozessiert. Er nimmt nur Mandate an, die er sehr wahrscheinlich gewinnen wird, also würdest du da auch ein faires Feedback bekommen.

Tatsächlich habe ich in letzter Zeit auch Verpflegungskosten beim Null-Servicecenter FGR eingereicht und diese wurden mal direkt, mal nach telefonischem Widerspruch direkt erstattet. Ohne vorherige Mail an die DB.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum