Taxikosten FGR (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 14:42 (vor 243 Tagen) @ EK-Wagendienst

selbst beim korrekten Ansprechpartner sind mündliche Aussagen Schall und Rauch, gerade wenn sie aus einem Telefonat stammen, da nicht beweisbar wenns drauf ankommt.
Und bevor er jetzt auf die Idee kommt die Gespräche alle aufzunehmen: die Aufzeichnung eines Gesprächs ohne explizites Einverständnis aller Gesprächsteilnehmer ist illegal, als Beweismittel daher unbrauchbar und wird ausschließlich gegen einen verwendet werden. Die Mitarbeiter der DB sind auch nicht verpflichtet einer Aufzeichnung zuzustimmen oder diese zu dulden.


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