Taxikosten FGR (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 13:04 (vor 236 Tagen) @ 611 040

also: nix gelernt aus der Vergangenheit, und immer noch genauso naiv wie früher. Was du nicht beweisen kannst ist nichts wert, und das Gespräch mit der 3S-Zentrale kannst du nicht beweisen. Selbst wenn du es könntest, im Zweifel hat die 3S-Zentrale da wohl eher wenig zu melden.
Das nächste EBE hättest du dir jedenfalls dann berechtigt wieder eingefangen, mit Pech incl. Strafanzeige, und nichts dagegen unternehmen können. Und das alles weil... ja warum eigentlich? Hättest dir ja nix vergeben wenn du mal eben zum ZUB gegangen wärst.


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