Taxikosten FGR (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 11:58 (vor 238 Tagen) @ ICE1021

Ja bei Gutscheinen geht alles. Dort wird nur das Reiseziel angegeben und das EVU und die Taxiunternehmen rechnen das dann ab.

Das riesengroße Problem hierbei ist jedoch immer wieder, dass man als anspruchsberechtigter Fahrgast auf die willkürlichen Launen der Personale (wenn überhaupt vorhanden) angewiesen ist. Und die als erstes fast immer sagen, man soll selbst in Vorleistung gehen und es über das SC FGR regeln. Dass man dort neben Aufwand nur einen Bruchteil der geforderten Leistungen erhält wird natürlich verschwiegen.
Zwingen kann man ja leider niemanden und auch ein Anwalt würde leider nichts helfen, da die FGR keinen Anspruch auf Gutscheine vorsehen.

M.E. müsste das dringend was geändert werden: es müsste gesetzlich geregelt sein, dass die Fahrgäste kein Kostenrisiko tragen dürfen oder dass es einen Anspruch auf jederzeit verfügbare Gutscheine gibt. Außerdem müsste diese willkürliche 120€-Grenze weg.
Die EVUs müssten dann, eine (online?)Möglichkeit einrichten wo man durch Angabe der Zugverbindung und Fahrkarte (mit Nr um Missbrauch zu verhindern) automatisch einen Taxi oder Hotelgutschein erzeugen könnte.
Das System gibt es ja seit einiger Zeit, persönlich anrufen tut die DB Info nicht mehr. Und bedienen können es Fahrgäste online genauso wie die Mitarbeiter. Denn es liegt eben in der Natur der Sache, dass gerade dann wenn eben der Hilfeleistungsfall eintritt meist kein Personal mehr vor Ort ist. (Mal abgesehen von großen Bahnhöfen wo die Info 24h besetzt ist) Aber diese Angewiesenheit auf das Gutdünken der Mitarbeiter ist in einem Dienstleistungsunternehmen einfach fehl am Platz.
Und es ist ja leider eher die Ausnahme dass es anstandslos klappt, was ja hier und drüben immer wieder berichtet wird.

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