uninteressante Fragestellung da trivial (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 14.04.2025, 17:23 (vor 5 Tagen) @ Mike65

Das ist ähnlich, wie bei einem Kinderticket zum ermäßigten (halben) Preis.
Wenn ich mit 14 ein Kindertickert kaufe, die Fahrt aber erst antrete wenn ich 15 bin, dann gilt das Ticket nicht mehr, auch wenn ich ursprünglich mit 14 die Fahrt unternehmen wollte.

Auch wenn die Fahrt gemäß FGR später angereten wird?

Die FGR leiten sich aus der EU-Verordnung über Rechte und Pflichten von Fahrgästen, nicht aus den AGB der Bahn ab: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

Dort findet sich in Artikel 18, Abs. 1:
Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts

Vergleichbare Bedingungen bedeutet nach meinem Rechtsempfinden, diejenigen, die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültig waren.

soweit so gut,
vor allem die Betonung auf
Vergleichbare Bedingungen bedeutet

Besitz einer entsprechenden BahnCard bei der Kontrolle bzw. Fahrt.

Das bedeutet, dass zum gebuchten Fahrtzeitpunkt eine gültige Bahncard vorhanden gewesen sein musste.

Musste sie doch grade eben nicht, hat Dein Vorvorredner doch sehr gut erläutert.
Weder bei der Buchung noch an dem anvisierten Reisetag muss zwingend eine entsprechende BahnCard vorhanden sein.
Während der Kontrolle im Zug bzw. beim KCi sollte man im Besitz einer entsprechenden BahnCard sein.. besser schon zu Beginn der Fahrt bzw. spätestens 10 min nach tatsächlicher Abfahrt, aber faktisch kommt es da m.E. auch nicht auf die Minute drauf an.
Hatten wir grade in letzten Tagen in etlichen Postings, dass viele auf dem Weg zum Bahnhof noch nicht im Besitz einer entsprechenden BahnCard sind für den selbigen Tage.
Wozu denn dann hier noch eine BahnCard kaufen, wenn man sie eh nicht mehr benötigt, da man an jenem Tage wegen Zugausfall/+20 nicht mehr fahren wird?

Wird die Fahrt aus vom Fahrgast nicht zu vertretenden Gründen später angetreten, muss keine neue Bahncard gekauft werden.

Das widerspricht aber eklatant Deinem von Dir erläuterten Rechtsempfinden,

"Vergleichbare Bedingungen bedeutet nach meinem Rechtsempfinden, diejenigen, die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültig waren."

die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültigen Vergleichbare Bedingungen war:
nur gültig mit einer entsprechenden BahnCard

Wird die Fahrt aus vom Fahrgast nicht zu vertretenden Gründen später angetreten, muss
also natürlich grundsätzlich dann beim späteren Zeitpunkt während der Fahrt der Fahrgast im Besitz einer entsprechenden gültigen BahnCard sein.

Andernfalls könnte das zu absurden Situationen führen. So könnte ein Kind, das am Tage vor seinem 15. Geburtstag gebucht hat, sein Ticket im Falle eines Zugausfalls am Folgetag nicht mehr nutzen.

Nein, dazu würde es nicht kommen, da trivial.
Sie tritt ihre Fahrt ja unmittelbar im Anschluss an die Störung an - da stellt sich die Frage nicht.
letztens so einen Fall.. vor paar Wochen.. 300 km Strecke Vollsperrung, nichts ging mehr, höchstens noch Nahverkehr mit Ankunft mitten in der Nacht. Hotel wurde gestellt. Doch was nun mit der BahnCard 100 1. Klasse - es war der letzte Tag der Gültigkeit. Von der DB Info gab es dann entsprechenden Zettel. Im ICE gabs dann doch leicht Probleme, im Nachgang sehr leicht geklärt.

Was ist denn nun mit ihrer besten Freundin? Die ist ein Fuchs,
ihr größerer Bruder ist so ein Bahn-Nerd, hängt 25/7 vor so Bahnforen rum und hat da was ganz tolles rausgefunden,
"Schwesterherz, buch doch einfach für einen Tag vor Deinem 15. Geburtstag folgende Verbindung zum günstigen Super Sparpreis. Das wird da sehr sicher +20 geben und dann kannst Du das Ticket auch in 10 Monaten nutzen für kurz vor Weihnachten."
..ist natürlich auch entsprechend auf das Thema hier im Thread übertragbar.


Kommen wir noch mal zum Ausgangsposting zurück..
"Ich habe noch ein paar ungenutzte Tickets mit aufgehobener Zugbindung die ich innerhalb der Jahresfrist nutzen möchte."

So ein Satz z.B. von einem Wochenendpendler und es handelt sich um mehrere Tickets sowohl der Hinrichtung als auch der Richtung zurück.
Dann könnte sich ein solcher Wochenendpendler geplant eine Gap, eine längere Zeit ohne BahnCard leisten,
wenn es tatsächlich so wäre, dass man diese Fahrten viel später ohne gültige BahnCard vornehmen könne.
Das wäre absurd.

Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch, dass jemand, der einen Sparpreis ohne Bahncard gebucht hat, nicht nachträglich einen Rabatt verlangen kann, wenn er sich vor Antritt der nachgeholten Fahrt noch eine BC kauft.

Ein Umkehrschluss ist hier nicht zu erkennen - hat mit dem Thema nichts zu tun.

Natürlich sind das Meinungen eines juristischen Laien, letztendlich müsste im Streitfall ein Gericht entscheiden.

ach? Es gibt nur entweder Deine Meinungen als Laien oder eben die Entscheidung eines obersten Gerichtes?

einfach mal rausgehen aus dieser verengten Blase, raus in die Wirklichkeit, zu richtigen Menschen,
Innenstadt.. Bahnhof.. tausende Menschen befragen,
Ticket mit Zugbindung und "nur gültig mit BahnCard" vorzeigen, dazu den Vermerk der DB, "Zugbindung aufgebhoben, Fahrt kann frei gewählt später stattfinden innerhalb der nächsten 12 Monate" und die Leute fragen, ob man dann in 10 Monaten für dieses Ticket mit BahnCard eine gültige BahnCard benötigt.
Von 1.000 befragten Menschen werden mehr als 999 mit
"Ja, man benötigt dann in einigen Monaten eine BahnCard während der Fahrt" antworten.

Die Frage stellt sich doch nicht, das ist doch trivial.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum