Zugbindung aufgehoben - neue BahnCard notwendig? (Allgemeines Forum)

Fulda_NBS, Sonntag, 13.04.2025, 01:42 (vor 7 Tagen) @ sirdynasty
bearbeitet von Fulda_NBS, Sonntag, 13.04.2025, 01:44

Die Beförderungsbedingungen sagen das folgende:

2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder einer Berechtigungskarte (z.B. BahnCard) gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können, gesperrt oder abgelaufen sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist.


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