Interessante Fragestellung (Allgemeines Forum)

Mike65, Montag, 14.04.2025, 12:43 (vor 6 Tagen) @ 611 040

Das ist ähnlich, wie bei einem Kinderticket zum ermäßigten (halben) Preis.
Wenn ich mit 14 ein Kindertickert kaufe, die Fahrt aber erst antrete wenn ich 15 bin, dann gilt das Ticket nicht mehr, auch wenn ich ursprünglich mit 14 die Fahrt unternehmen wollte.


Auch wenn die Fahrt gemäß FGR später angereten wird?

Die FGR leiten sich aus der EU-Verordnung über Rechte und Pflichten von Fahrgästen, nicht aus den AGB der Bahn ab: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

Dort findet sich in Artikel 18, Abs. 1:
Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts

Vergleichbare Bedingungen bedeutet nach meinem Rechtsempfinden, diejenigen, die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültig waren.

Das bedeutet, dass zum gebuchten Fahrtzeitpunkt eine gültige Bahncard vorhanden gewesen sein musste. Wird die Fahrt aus vom Fahrgast nicht zu vertretenden Gründen später angetreten, muss keine neue Bahncard gekauft werden. Andernfalls könnte das zu absurden Situationen führen. So könnte ein Kind, das am Tage vor seinem 15. Geburtstag gebucht hat, sein Ticket im Falle eines Zugausfalls am Folgetag nicht mehr nutzen.

Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch, dass jemand, der einen Sparpreis ohne Bahncard gebucht hat, nicht nachträglich einen Rabatt verlangen kann, wenn er sich vor Antritt der nachgeholten Fahrt noch eine BC kauft.

Natürlich sind das Meinungen eines juristischen Laien, letztendlich müsste im Streitfall ein Gericht entscheiden.


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