Interessante Fragestellung (Allgemeines Forum)

EDO, Sonntag, 13.04.2025, 12:50 (vor 4 Tagen) @ Fulda_NBS

Jemand kauft eine Bahncard, um rabattierte Tickets zu erwerben. Das ist der Sinn der Bahncard. Der Verkäufer profitiert von der Einmal-Zahlung der Bahncard, der Käufer von einer unbegrenzten Anzahl erwerbbarer rabattierter Tickets während der einjährigen Geltungszeit. Davon ausgehend, dass Hin- und Rückfahrt des oben geschilderten Falls innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bahncard lagen, dass die Fahrt(en) aber aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte(n), greift die allgemein bekannte Kulanzregel: Die Fahrt kann innerhalb eines Jahres nachgeholt werden, wobei der Käufer die Fahrttage selbst bestimmen darf. Wenn also das Ticket seine Gültigkeit behält, muss das in diesem Zusammenhang – genau auf dieses Ticket zutreffend – auch für die damals eingesetzte Bahncard 25 gelten.


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