? FGR WEITERfahrt zu einem späteren Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Montag, 24.03.2025, 20:27 (vor 270 Tagen)

Hi,

Ich habe mal eine Frage zum o.g. Recht welches ja bei aufgehobener Zugbindung (also +20 am Ziel) gilt:

Wenn die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt (was ja nach neuester Auslegung jederzeit innerhalb eines Jahres) möglich ist.
Dann ist es doch auch möglich wenn ich pünktlich losgefahren bin und unterwegs +20 bekomme die Fahrt zu UNTERbrechen und zu einen beliebigen Zeitpunkt inenrhalb eines Jahres WEITERzufahren. Oder was spricht (laut BB) dagegen?
Gibt ja keine Pflicht eine Fahrt am Stück durchzuführen. Bei Flexpreisen ist ein Unterbrechen ja auch möglich.

Grüße 611 040
Grüße 611 040

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