Es geht darum, eben ein Land NICHT zu befahren (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 13.03.2025, 14:43 (vor 47 Tagen) @ JoeO

Stark vereinfacht gesagt, bei drei Beförderern bekommt jeder ein Drittel vom Ticketpreis.
Jetzt wird eine Streckenführung unter Auslassung eines Beförderers gewählt. Das Ergebnis:
Zwei Beförderer müssen nun die Hälfte der Leistung erbringen, bekommen aber nur ein Drittel bezahlt, während ein Beförderer ohne Gegenleistung sich ein Drittel des Ticketpreises einstecken kann.
Das finden zwei der drei Beförderer nicht so toll und verlangen, dass auch die geänderte Fahrt unter vergleichbaren Bedingungen stattfinden soll wie die, für die das Ticket gekauft wurde. Sprich auch der dritte Beförderer soll seinen vereinbarten Anteil an der Transportleistung erbringen.


Die Quotelung des Fahrpreises ist aber meiner Meinung fahrgastrechtlich nicht relevant. Generell ist das nichts worüber man sich als Fahrgast Gedanken machen muss.

Denke bitte mal an den reinen Fall "anderer Grenzübergang" zwischen zwei Beförderern.

Beispiel, Fahrkarte Karlovy Vary - Hof, ausgestellt über Potucky(Gr.).
Wegen Streckensperrung erfolgt die Fahrt über Cheb und Selb-Plößberg (Gr.).

Der Beförderer ČD muss nun plötzlich statt ca. 30 km ganze 70 km befördern, und der Beförderer 1080 statt ca. 130 km nur noch 30km, ohne dass sich an der Einnahmenverteilung etwas ändert. Das ist dann halt einfach so und auf jeden Fall nicht das Problem des Fahrgastes.


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