Andere Strecken/Grenzübergänge international (Fahrkarten und Angebote)

Dr. Bahn, Donnerstag, 13.03.2025, 11:49 (vor 280 Tagen) @ Barzahlung

Meine Auffassung ist, dass man nach Nr. 10.1.1 lit. b GCC-CIV/PRR statt CZ-Ö-D CZ-D fahren kann. Dabei bleibe ich auch.

Woraus liest Du das? Dieser Punkt ist ein "Echo" der EU-FGR und diese stellen stets auf den/die Beförderer ab. Sprich: Die alternative Streckenführung bezieht sich stets auf die beteiligten Beförderer. Ich kann also mit einer Fahrkarte Deutschland-Österreich per Beförderer 1080+1081 genauso wenig über die Schweiz (1185) fahren, wie ich spontan eine Westbahn (3236) nehmen könnte. (Kulanz ausgenommen).

Alle andere ist eine Ersatzbeförderung und dafür braucht es die Zustimmung des Beförderers zu den Mehrkosten (d.h. ich muss eine alternative Fahrkarte lösen) oder 100 Minuten.

Ich sehe nicht, wie die GCC-DIV/PRR von dieser Interpretation abweichen.

Grüße
Dr. Bahn


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