Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung (Aktueller Betrieb)
Ein Bekannter kam wegen der gestrigen Sperrung der Rheintalstrecke ca. 70 Minuten zu spät. Als Grund gab die Bahn eine „behördliche Maßnahme“ an, laut Presse handelte es sich jedoch um einen Kurzschluss mit Kabelbrand, also eine klare Betriebsstörung. Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?
Es gab wie hier zu lesen ist einen Kabelbrand https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?109,11067774
Jetzt stellt sich die Frage warum das als Behördliche Maßnahme bezeichnet wurde.
Denn korrekterweise sollte es dann heißen Feuerwehreinsatz an der Strecke mit der entsprechenden Begründung im Freitext.
Das die „Behörde“ (Polizei) bei Feuerwehreinsätzen auch anwesend ist, ist normal schließlich übernimmt sie den Fall zwecks Ermittlungen - ein normaler Vorgang.
Den Grund Behördliche Maßnahme sehe ich eher bei Bombendrohung oder Vandalismus.
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- Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung -
Mike65,
08.03.2025, 10:39
- Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung - EK-Wagendienst, 08.03.2025, 10:56
- Defekt an Eisenbahninfrastruktur - sflori, 08.03.2025, 10:57
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Reservierungszettel,
08.03.2025, 13:06
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bahnfahrerofr.,
08.03.2025, 19:10
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EK-Wagendienst,
08.03.2025, 19:27
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Reservierungszettel,
08.03.2025, 19:32
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EDO,
09.03.2025, 12:46
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- Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung - Reservierungszettel, 09.03.2025, 14:25
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EDO,
09.03.2025, 12:46
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Reservierungszettel,
08.03.2025, 19:32
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bahnfahrerofr.,
08.03.2025, 19:10
- Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung - Swikel161, 09.03.2025, 17:08