Defekt an Eisenbahninfrastruktur (Aktueller Betrieb)

sflori, Samstag, 08.03.2025, 10:57 (vor 11 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von sflori, Samstag, 08.03.2025, 10:57

Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?

Rein rechtlich ist das hier ein techn. Defekt an Eisenbahninfrastruktur, der nicht durch Dritte absichtlich herbeigeführt wurde. Daher besteht auch ein Anspruch gem. Fahrgastrechten.

Also: guter Rat. ;)


Bye. Flo.


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