Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung (Aktueller Betrieb)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 08.03.2025, 10:56 (vor 15 Tagen) @ Mike65

Ein Bekannter kam wegen der gestrigen Sperrung der Rheintalstrecke ca. 70 Minuten zu spät. Als Grund gab die Bahn eine „behördliche Maßnahme“ an, laut Presse handelte es sich jedoch um einen Kurzschluss mit Kabelbrand, also eine klare Betriebsstörung. Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?

Die Begründungen kommen von DB InfraGO, und die haben mit FGR nichts zu tun, nur mit dem Anreizsystem.

Es war ein Unfall, wodurch wohl ein Feuer entstand,
aber dann hat die Bundespolizei die Unfallstelle übernommen, und wie zu lesen war durfte erst mal nicht gelöscht werden, und ab dem Zeitpunkt ist es eine Behördliche Maßnahme gewesen.
Evtl. ist man auch von einem Anschlag ausgegangen.

Einfach mal einreichen und schauen was passiert, dann kann man immer noch Widerspruch einlegen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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