Warum Via-Angabe bei Zugbindung? (Fahrkarten und Angebote)

GoethesGarten, Samstag, 04.01.2025, 21:59 (vor 341 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von GoethesGarten, Samstag, 04.01.2025, 22:02

Wenn die Zugbindung aufgehoben ist und der Reisende möchte z. B. von Hannover nach München und hat über, als Beispiel, Kassel-Wilhelmshöhe gebucht und die Zugbindung ist aufgehoben, dann darf er jede Verbindung nehmen, die ihm der DB-Navigator zum Zielort vorschlägt - auch wenn der DB-Navigator sagt, dass er über Leipzig fahren soll statt über Kassel-Wilhelmshöhe. Weil: Wenn der DB-Navigator eine Strecke X > Y anzeigt, dann kann ich mich im Zweifel immer darauf berufen. Würfel ich mir wild selbst eine Strecke zusammen, weil ich Zeit habe und was von Deutschland sehen will, dann könnte es problematisch werden. Aber auf den DB-Navigator darf man sich immer offiziell berufen. Das kann die DB im Nachgang auch prüfen wenn sie das unbedingt will. Da wäre ich ganz entspannt.

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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