Nicht darum Via-Angabe bei Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 05.12.2024, 22:39 (vor 371 Tagen) @ ffz
bearbeitet von JoeO, Donnerstag, 05.12.2024, 22:40

Hallo,

ich vermute mal so ein halbes Jahr, eine Raumbegrenzung, bzw Via-Angaben aufgedruckt, damit bei einer aufgehobenen Zugbindung der "verkehrsübliche Weg" recht klar ersichtlich ist.

Ob das mit den EU-Fahrgastrechten im Einklang steht, das ist eine spannende Frage, die ein Interessierter ggf Juristisch klären lassen muss, wenn ihn das interessiert.

Da Deine Vermutung falsch ist, muss auch niemand hier etwas juristisch klären lassen.
Eine Wegevorschrift/Raumbegrenzung gibt immer eine tarifierte Strecke aber nie eine Zusammenfassung verkehrsüblicher Wege an.

Für die meisten Verbindungen gibt es mehrere verkehrsübliche Wege, die durchaus völlig andere Wegevorschriften haben können.

Ein Ticket Kiel -> München kann man z.B. über Hannover-Kassel buchen
Wegevorschrift:
Kiel München
Via: <1080>HH*(CE/NI)*H*GOE*FD*(N/A
)

aber auch über Berlin-Erfurt
Wegevorschrift:
Kiel München
Via: <1080>HH*(WBE/SDL)*BSP*(L/HAL)*CO*N

Beides sind verkehrsübliche Wege. Bei aufgehobener Zugbindung oder mehr als 20 Minuten Verspätung (Flexticket) sind alle Strecken möglich.


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