Beförderer und EVU müssen nicht gleich sein (Aktueller Betrieb)

bahnfahrerofr., Freitag, 03.01.2025, 00:26 (vor 14 Tagen) @ ffz

Für den Reisenden ist im Endeffekt nur interessant wer der Beförderer im Sinne der Fahrgastrechte ist, bzw bei wwem er seine Fahrkarte gekauft hat, wer dann zum Schluss mit wem wie verrechnet und welchen Anteil trägt ist für den Fahrgast am Ende recht unwichtig.

Ersteres kann jedoch komplex sein. Ich erinnere mal an die Diskussion auf DSO, wer beim Optima für die FGR verantwortlich ist. Auf dem Abschnitt Villach - Jesenice führt die ÖBB den Zug betrieblich, aber tariflicher Beförderer oder wie auch immer es richtig genannt werden sollte, sind sie nicht. Wenn ich mich gerade nicht täusche, meint die apf, dass sie nix machen kann, weil Optima nicht in Österreich sitzt, und das EBA meint, es sei kein EVU sondern nur ein Reisebüro, und daher können sie auch nix machen.

Nicht, dass ich jetzt der Meinung wäre, Optima müsse unbedingt FGR (inbes. Entschädigungen) zahlen, aber interessant ist das Konstrukt und Ergebnis ja schon. Hoffentlich springt Flix oder sonst irgendwer nicht mal auf den Zug auf ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum