Beförderer und EVU müssen nicht gleich sein (Aktueller Betrieb)

Barzahlung, Donnerstag, 02.01.2025, 22:17 (vor 14 Tagen) @ ffz
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 02.01.2025, 22:21

die haben auch den Auftrag des Aufgabenträger für den deutschen Abschnitt, des RE29


Wobei DB Regio hier dann aber EVU und Beförderer sein müsste.

Bei der S41 steht im Navigator nur die SNCB.


Hallo,

bei der S41 ist der Beförderer, also das Verkehrsdurchführende EVU, die SNCB. Das in Deutschland verantwortliche EVU, was seine Sicherheitsbescheinigung zur Verfügung stellt und im Rahmen des Notfallmanagements zur Mitarbeit verpflichtet ist und dem auch die "Trassen" gehören ist DB Regio NRW.

Ja, ich meinte ja nur, weil der EK Wagendienst beim RE29 mit dem Verkehrsvertrag argumentiert hat. Das Unternehmen, mit dem der Verkehrsvertrag läuft, ist Beförderer nicht EVU.

Beim S41 ist Beförderer die SNCB, EVU die DB Regio. Beim RE beides DB Regio.
Der Verkehrsvertrag müsste bei der S41 mit der SNCB laufen.

Ähnlich ist das bei dne meisten Nightjet Zügen in Deutschland: Beförderer, also Verkehrsdurchführendes EVU, ist die ÖBB, das verantwortliche EVU was zB die Lokführer, den EVU Notdienst stellt und die Sicherheitsbescheinigung und dem die "Trassen" gehören, ist in den meisten Fällen DB Fernverkehr AG.

Womit sich diese Züge fundamental von den Nahverkehrszügen zwischen Freilassing und Salzburg unterscheiden. Da ist EVU nämlich die ÖBB PV AG, die somit wenig überraschend auch in der EBA-Liste enthalten sind.


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