Beförderer und EVU müssen nicht gleich sein (Aktueller Betrieb)

ffz, Donnerstag, 02.01.2025, 22:05 (vor 14 Tagen) @ Barzahlung

die haben auch den Auftrag des Aufgabenträger für den deutschen Abschnitt, des RE29


Wobei DB Regio hier dann aber EVU und Beförderer sein müsste.

Bei der S41 steht im Navigator nur die SNCB.

Hallo,

bei der S41 ist der Beförderer, also das Verkehrsdurchführende EVU, die SNCB. Das in Deutschland verantwortliche EVU, was seine Sicherheitsbescheinigung zur Verfügung stellt und im Rahmen des Notfallmanagements zur Mitarbeit verpflichtet ist und dem auch die "Trassen" gehören ist DB Regio NRW.

Ähnlich ist das bei dne meisten Nightjet Zügen in Deutschland: Beförderer, also Verkehrsdurchführendes EVU, ist die ÖBB, das verantwortliche EVU was zB die Lokführer, den EVU Notdienst stellt und die Sicherheitsbescheinigung und dem die "Trassen" gehören, ist in den meisten Fällen DB Fernverkehr AG.

Im Güterverkehr geht das teilweise noch Extremer: Das EVU A ist Fahrzeughalter der Lok, das EVU B ist Fahrzeughalter der Wagen, das EVU C ist das verantwortliche EVU für das Notfallmanagement und das EVU D ist Inhaber der Trasse. Wer dann in welchem Rahmen für was verantwortlich ist, kann dann durchaus spannend sein.

Für den Reisenden ist im Endeffekt nur interessant wer der Beförderer im Sinne der Fahrgastrechte ist, bzw bei wwem er seine Fahrkarte gekauft hat, wer dann zum Schluss mit wem wie verrechnet und welchen Anteil trägt ist für den Fahrgast am Ende recht unwichtig.

Gruß


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