Von Zub aus Tür geschubst - Verhalten akzeptabel? (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 01.12.2024, 20:44 (vor 473 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

der Vorfall wirft mehrere Fragen auf. Bei dir als User kann man ja von einer sachlichen korrekten Schilderung der Geschehnisse ausgehen.

Es ist vollkommen in Ordnung, einen Öffnungstaster zu drücken. Sobald ein Öffnen nicht mehr vorgesehen / gewünscht ist, ist dieser ja ohne Funktion. Insofern brauchst du dir darüber definitiv keine Gedanken machen.
Ob ein Zug schon abgefertigt ist oder nicht, ist für den Laien ja überhaupt nicht ersichtlich: Tür offen (ohne Mitarbeiter in der Tür) = Mitfahrt möglich; Tür zu & Öffnungstaster ohne Funktion = keine Mitfahrt möglich.

Viel kurioser ist, wer genau diese DB-Mitarbeiterin war. Wenn es also tatsächlich so ist, dass du während des Zentralschließvorgangs die Tür wieder öffnen wolltest, dann kann es sich evtl. um Gastro-Mitarbeiterin handeln, da Zugbegleiter ja vor dem Schließvorgang ihre Türen freischließen und diese dementsprechend nicht zulaufen. Und eine Gastro-Mitarbeiterin hätte also vermutlich nicht das Recht gehabt, dir den Zutritt zu verwehren, da sie nach meinem Kenntnisstand kein Hausrecht ausüben darf.
Unabhängig von der Frage nach dem Hausrecht: Zurückstoßen geht gar nicht! Daher: Ob du den Fall weiter verfolgen möchtest, hängt von deiner persönlichen Bereitschaft ab und ob du dafür Zeit aufbringen möchtest. Ich persönlich hätte dafür in der Vorweihnachtszeit gar nicht die zeitlichen Kapazitäten, zumal fraglich ist, ob die betreffende Mitarbeiterin überhaupt zu ermitteln ist. Selbstverständlich wäre ich auch sehr empört über den Vorfall.

Gruß, Ludo


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