Rechtswirksamkeit - bleibt abzuwarten (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 02.11.2024, 12:41 (vor 401 Tagen) @ Hustensaft

"Rückwirkend" gelten die Änderungen ganz sicher nicht, ein abgeschlossener Vertrag hat Bestand - und ob das für die Zukunft rechtswirksam ist, wird sich erst erweisen müssen, das hat schon das Potenzial für eine den Kunden unangemessen benachteiligende und damit unwirksame Klausel, das wird am Ende sicher erst vor Gericht geklärt werden.

Auf einer gestern gekauften Fahrkarte für den 16.12. steht noch der alte Text, mit den jetzigen Bedingungen.
Es ist doch schon immer so, das neue Bedingungen erst mit dem Fahrplanwechsel wirksam werden, und alles vorher gekaufte, es zu den alten Bedingungen gibt.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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