Echter Kaufpreis? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 18.08.2024, 16:05 (vor 749 Tagen) @ Hustensaft

Bei Aktionscodes etc. - ich denke da gerade an die Haribo-Aktion - hat der Dienstreisende ja durchaus Auslagen gehabt (die Gummibären gab es nicht umsonst), andererseits aber auch Nutzen (die Gummibärchen) gezogen, was die Ermittlung der Kosten, die entstanden sind, fast unmöglich macht; gleichwohl sollte man als Reisekostenstelle darauf hinweisen, dass man solche Gutscheine nicht erstattet. Ganz diffizil wird es aber bei den Aktionen, bei denen die DB Rabatte auf die Gutscheinkarten gewährt, weil hier natürlich auch nur der echte Kaufpreis erstattet werden dürfte

Es soll nur der Kassenpreis der Gutscheine erstattet werden...
Die Opportunitätskosten, die die Dinger verursachen, soll dann der Arbeitnehmer tragen? Die Gutscheine werden in der Regel nämlich zu einem früheren Zeitpunkt erworben und liegen bis zur Einlösung dann erstmal ne Zeit lang rum, ggf. sogar Jahre.

Der Erstattungsbetrag müsste entsprechend verzinst werden und das Zeug kauft sich ja auch nicht von alleine ein. Für den Zeitaufwand müsste man dann noch den Stundenlohn anrechnen. Das wird eine sehr komplexe Rechnung.

Da finde ich die Argumentation mit den BahnBonus-Punkten tatsächlich plausiber.


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