Reisekosten ÖD - fast richtig (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Mittwoch, 14.08.2024, 18:09 (vor 752 Tagen) @ HH-Ole

Wenn Dienstreisende freiwillig Aktionsgutscheine / E-Coupons einsetzen, um den jeweiligen Etat etwas zu schonen, geht das. Keinesfalls dürfen sie aber den Geldwert zur Erstattung einreichen. Die Reisekostenabrechnung soll grundsätzlich nur Kosten erstatten, die den Reisenden auch in dieser Höhe durch die Reise entstanden sind.

Und genau da kommen schwierige Details ins Spiel:
Bei von der DB kostenfrei überlassenen Gutscheinen ist die Sache einfach, die dürfen nicht geltend gemacht und auch nicht erstattet werden. Bei Aktionscodes etc. - ich denke da gerade an die Haribo-Aktion - hat der Dienstreisende ja durchaus Auslagen gehabt (die Gummibären gab es nicht umsonst), andererseits aber auch Nutzen (die Gummibärchen) gezogen, was die Ermittlung der Kosten, die entstanden sind, fast unmöglich macht; gleichwohl sollte man als Reisekostenstelle darauf hinweisen, dass man solche Gutscheine nicht erstattet. Ganz diffizil wird es aber bei den Aktionen, bei denen die DB Rabatte auf die Gutscheinkarten gewährt, weil hier natürlich auch nur der echte Kaufpreis erstattet werden dürfte, wobei der Nachweis faktisch unmöglich ist ...


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