Reisekosten ÖD (Allgemeines Forum)

HH-Ole, Mittwoch, 14.08.2024, 16:32 (vor 753 Tagen) @ sfn17

Um noch die Perspektive für Dienstreisen im Öffentlichen Dienst nach oder in Anlehnung an Bundesreisekostengesetz zu ergänzen: Wenn Dienstreisende freiwillig Aktionsgutscheine / E-Coupons einsetzen, um den jeweiligen Etat etwas zu schonen, geht das. Keinesfalls dürfen sie aber den Geldwert zur Erstattung einreichen. Die Reisekostenabrechnung soll grundsätzlich nur Kosten erstatten, die den Reisenden auch in dieser Höhe durch die Reise entstanden sind. Das Einreichen eines Beleges, der den nominellen Vollpreis ausweist, wäre unzulässig und würde in der Schwere des Tatbestands schon über "Trickserei" hinaus gehen.


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