Reisekosten ÖD (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 14.08.2024, 18:58 (vor 752 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 14.08.2024, 19:00

Das Einreichen eines Beleges, der den nominellen Vollpreis ausweist, wäre unzulässig und würde in der Schwere des Tatbestands schon über "Trickserei" hinaus gehen.


Richtig so. Das müsste eigentlich bei allen AG mit fristloser Kündigung geahndet werden.

OK. Dann weise ich meinen AG mal darauf hin, dass ich fristlos zu kündigen bin. Mit diesem hab ich bisher nämlich immer "voll" abgerechnet.
Und werde das, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, selbstverständlich weiterhin tun. ;-)

Ne ernsthaft jetzt...
Wieso sollte ich der Reisekostenstelle irgendwelche komplizierten Rechnungen vortragen, wenn selbst das SC FGR meine Belege immer "voll" erstattet?

Das ergibt ja mal überhaupt keinen Sinn.

Muss ich die erworbenen Bahnbonus-Punkte dann auch für Dienstreisen einsetzen oder darf ich die behalten?
Oder ist das dann auch schon über Trickserei hinaus?


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