Reisekosten ÖD (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Mittwoch, 14.08.2024, 16:51 (vor 753 Tagen) @ HH-Ole

Das Einreichen eines Beleges, der den nominellen Vollpreis ausweist, wäre unzulässig und würde in der Schwere des Tatbestands schon über "Trickserei" hinaus gehen.

Richtig so. Das müsste eigentlich bei allen AG mit fristloser Kündigung geahndet werden.


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