Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Mittwoch, 24.07.2024, 14:03 (vor 507 Tagen) @ zettelbox

habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!

Die 20-Minuten-Regel findet sich nicht in der EU-Verordnung (welche auch die allgemeine Verjährungsregel eines Jahres festlegt) sondern nur für den Nahverkehr in der EVO, §8. Die DB überträgt diese Regelung allerdings zugunsten des Fahrgasts auch auf den von ihr betriebenen Fernverkehr.

Aber ja, die Auslegung bzw. Anwendung der DB ist eineindeutig: Voraussetzung: Erwartete Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof lt. Fahrkarte) Regulierung: Ab 20 Minuten Fortsetzung der Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt. Was bedeutet "zu einem späteren Zeitpunkt"? Der Zeitraum ist nicht näher definiert - Kund:innen haben die Wahl: Sie können somit selbst entscheiden, wann Sie ihre Reise fortsetzen möchten. Formell gesehen verjährt im Rahmen der Fahrgastrechte diese Nutzungsmöglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt erst nach einem Jahr.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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