Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 24.07.2024, 08:36 (vor 508 Tagen) @ sibiminus

Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Ja, das ist wirklich so.700513

Wobei man sagen muss, dass die DB diese Auslegung erst seit gar nicht so langer Zeit (m.E. irgendwann 2024) so kommuniziert. Vorher hat sie die Auffassung vertreten, nur mit Gültigschreibung oder bei pauschalen Freigaben bei Sonderereignissen gilt das eine Jahr, ansonsten ist die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer durchzuführen.

Was die DB-Aussage angeht, alle Schaffner wüssten europaweit Bescheid, kann ich jedoch abraten diese zu glauben. Das ist ein Stück weit weltfremd. Sie haben damals ja auch bei einem User sich geweigert, einen Vermerk zur Gültigkeit eines Streiktickets anzubringen, weil sie der Meinung waren, der ungarische Zub in der hinterletzten Puszta weiß die Claus-Streiktage. Aufpassen würde ich auch in Ländern, in denen eine Gültigschreibung üblich ist (m.E. Schweiz) oder sonstige abweichende Auslegungen der FGR üblich sind (Österreich: bei aufgehobener Zugbindung ist die gebuchte Strecke trotzdem einzuhalten, und die Fahrt innerhalb der Geltungsdauer abzuschließen bzw. sobald es wieder möglich ist, die 1-Jahres-Frist kennt auch das österreichische "EBA" nicht!). Eine Gültigschreibung kann in diesen Fällen nachträglichen Ärger mit einem eventuellen EBE ersparen.


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