Sicht des EBA (Allgemeines Forum)
Ich kann an dieser Stelle ja mal noch den weiteren Ablauf schildern.
Ich hab den Kundendialog mit dieser Konversation auf X konfrontiert.
https://twitter.com/DB_Bahn/status/1781405491706405105
Der Kundendialog hat daraufhin seine Stellungnahme wie folgt korrigiert:
Die fahrgastrechtliche Regelung nach einem Ereigniszeitpunkt erlaubt die flexible Ticketnutzung zum nächstmöglichen oder auch späteren Zeitpunkt.
Der Zeitraum ist nicht näher definiert, kann daher beispielsweise nach dem Ende des Ereignisses, im Laufe der nächsten Woche oder auch erst im nächsten Monat sein.
Wir empfehlen Ihnen, die Nutzungsmöglichkeit Ihrer Fahrkarte zeitnah in Anspruch zu nehmen.
Das wiederum hab ich zur Klärung des Widerspruchs ans EBA gemailt und hierin auch Zweifel an der Begründung des EBA geäußert.
Das EBA hält allerdings an seiner Rechtsauffassung fest:
Das Eisenbahn-Bundesamt habe mitgeteilt, dass die Fahrt im Verspätungsfall "zeitnah angetreten" werden müsse und nicht erst Monate später möglich sei. Auf der Plattform „X“ hätten Sie jedoch in der Konversation zwischen einer Nutzerin und der DB gelesen, dass die DB mitgeteilt habe, dass das Ticket bis zu einem Jahr nach der Fahrt genutzt werden könne, wenn es eine Fahrplanänderung gebe. Diese Antwort stehe für Sie im Widerspruch zur Aussage des EBA bzw. der der Mitarbeiterin des DB-Reisezentrum XXXXX, dass die Fahrt "zeitnah angetreten werden sollte". Sie fragen daher, welche Information richtig sei.
Nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes lässt die Formulierung des Artikel 18 der VO (EU) 2021/782 wie bereits dargelegt darauf schließen, dass die Weiterreise im Falle einer zu erwartenden den Ankunftsverspätung ab 60 Minuten zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts eher in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der ursprünglichen Fahrt stattfinden sollte.
Die Eisenbahnen haben jedoch die Möglichkeit, sich im Sinne der Fahrgäste auf fahrgastfreundliche, auch über die Verordnung hausgehende Regelungen, festzulegen. So hat die Deutsche Bahn zu dem von Ihnen angesprochenen Thema in ihren Beförderungsbedingungen Bestimmungen getroffen. In Nummer 9.5 der Beförderungsbedingungen heißt es wie folgt:
9.5 Für die Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag gelten die Bestimmungen des Artikels 60 der CIV in der Fassung des Anhangs I zur Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Ansprüche nach den Nummern 9.1 bis 9.3 verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte.
In Nummer 9.1.1 ist die Weiterfahrt geregelt:
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, gegenüber dem EVU, dass die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen.
Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
Dies spricht dafür, dass die DB Fernverkehr AG grundsätzlich das Recht auf Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt bis zu einem Jahr ermöglichen möchte. Aus hiesiger Sicht empfiehlt es sich allerdings, sich in dem jeweiligen Einzelfall an den vertraglichen Beförderer zu wenden, um die Gültigkeit der Fahrkarte sicherzustellen (z.B. entsprechender Vermerk auf der Fahrkarte).
Dem habe ich direkt nochmal widersprochen:
Die Nr. 9.1.1 BB ist bis auf die Verspätungsschwelle (bereits 20min. statt 60min.) inhaltlich gleich mit Art. 18 Abs. 1 lit. b, c der EU-VO.
Die Nr. 9.5 BB ist eine inhaltliche Wiedergabe der Art. 60 Abs. 2, 3 lit. c CIV. Nach Art. 60 Abs. 2 CIV verjähren Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung oder Tötung des Reisenden ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte. Der Anspruch auf Weiterbeförderung im Verspätungsfall ist einer davon.
Der Verweis auf die Verjährung nach einem Jahr ist in Bezug auf den Zeitraum der Weiterbeförderung - wenn überhaupt - dann einschränkend und nicht ausweitend.
Dies spricht in toto somit nicht dafür, dass die DB Fernverkehr AG das Recht auf Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer fahrgastfreundlicheren Regelung bis zu einem Jahr nach der ursprünglichen Fahrt ermöglichen möchte, sondern dass sie sich aufgrund der EU-Verordnung einschließlich ihres Anhang I dazu verpflichtet fühlt.
Darauf habe ich allerdings keine Antwort mehr erhalten. Ich glaube auch nicht, dass da noch was kommt.
gesamter Thread:
- Nochmal Aufhebung der Zugbindung. -
Dieter4711,
16.06.2024, 20:45
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
sibiminus,
17.06.2024, 06:31
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
Dr. Bahn,
17.06.2024, 11:29
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
sibiminus,
17.06.2024, 11:58
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
Dr. Bahn,
17.06.2024, 12:11
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen - sibiminus, 17.06.2024, 12:26
- Sicht des EBA - Barzahlung, 17.06.2024, 13:11
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
Dr. Bahn,
17.06.2024, 12:11
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen - ICE920, 17.06.2024, 12:15
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
sibiminus,
17.06.2024, 11:58
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
Dr. Bahn,
17.06.2024, 11:29
- Tipp: Vorher Stempel holen -
brueggi,
17.06.2024, 08:45
- Verständnisfrage -
Linux,
17.06.2024, 11:11
- Verständnisfrage - sibiminus, 17.06.2024, 11:39
- Verständnisfrage -
brueggi,
17.06.2024, 11:45
- Verständnisfrage -
ICE920,
17.06.2024, 12:18
- Verständnisfrage - brueggi, 17.06.2024, 12:29
- Macht doch die Wayback Machine für dich :)
-
sibiminus,
17.06.2024, 12:31
- Verständnisfrage -
ICE920,
17.06.2024, 12:18
- Verständnisfrage -
Linux,
17.06.2024, 11:11
- Das wurde so oft hier diskutiert!Bitte Suchfunktion benutzen -
sibiminus,
17.06.2024, 06:31