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sibiminus, Montag, 17.06.2024, 12:26 (vor 705 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von sibiminus, Montag, 17.06.2024, 12:27

Die dort vom EBA gegebene Auskunft ist die, die m.W. immer vom EBA gegeben wird.

Was erstens kein Beleg ist und zweitens unerheblich ist, wenn ein EVU zugunsten des Fahtgasts davon abweicht, was - Danke an ICE920 - sogar auf Twitter öffentlich belegt ist.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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