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Dr. Bahn, Montag, 17.06.2024, 11:29 (vor 633 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Dr. Bahn, Montag, 17.06.2024, 11:30

Späterer Zeitpunkt ist in der FGR-VO nicht näher definiert. Daher gelten die allgemeinen Verjährungsregeln aus der VO, wonach die Nutzungsmöglichkeit nach einem Jahr verfällt.

Mutige Ansicht. DB und EBA gehen davon aus, dass der spätere Zeitpunkt innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte liegen muss.
Unbedarften Bahnnutzern etwas anderes zu empfehlen ist nur ratsam, wenn auf die Gefahr von FN und Stress explizit hingewiesen wird.


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