Manchmal Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Montag, 15.04.2024, 00:07 (vor 608 Tagen) @ JeDi

Das stimmt so nicht. Beim Cityticket sind es in der Tat getrennte Beförderungsverträge, wenn Bus oder Tram im Deutschlandtarif enthalten sind (zum Beispiel von Bonn nach Siegburg oder von Oberhof nach Zella-Mehlis), gilt das als Durchgangsfahrkarte. Daraus folgt, dass es zwar keine Entschädigung gibt, aber Zugbindungen aufgehoben werden.

Gilt m.E. auch bei den noch existierenden Bustarifpunkten auf ehemaligen Bahnstrecken, die von DB Regio Bus oder einer regionalen Tochergesellschaft betrieben werden.

Oder bei Verspätung der Bodenseefähre ;-)

Problem 1: Der Nachweis der Verspätung kann teils schwer sein
Problem 2: Dem Zugpersonal muss bei der Kontrolle der Unterschied Cityticket - Durchgangsfahrkarte bewusst sein.


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