Keine Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Sonntag, 14.04.2024, 23:18 (vor 608 Tagen) @ 7summerfrank7

Hallo Zusammen,

auf meinem Sparpreis Ticket ist ein RE und IC eingetragen mit Zugbindung für die Fahrt. Da ich bei der Verbindung jetzt durch Bauarbeiten die Regionalbahn ausfällt und durch SEV ersetzt wird, schaffe ich an diesem Morgen den Anschluss zu dem IC nicht mehr. Kann ich eine Entschädigung beantragen oder einen IC für die gleiche Verbindung an dem Tag später nutzen?

Vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende

Frank

Wie in den vorigen Beiträgen schon dargelegt, ist die Zugbindung natürlich aufgehoben, wenn die auf dem Ticket angegebene Reisekette nicht mehr fahrbar ist. Das gilt allerdings nur für den Eisenbahnverkehr, also alles von S-Bahn bis ICE. Verspätungen von Tram, U-Bahn oder Stadtbus, auch wenn sie z.B. im Rahmen der City-Option im Ticket eingschlossen sind, heben die Zugbindung nicht auf. Hier eine Info dazu von der Schlichtungstelle:
https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/kurzinfo-fahrgastrechte


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