Manchmal Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 14.04.2024, 23:59 (vor 608 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 14.04.2024, 23:59

Wie in den vorigen Beiträgen schon dargelegt, ist die Zugbindung natürlich aufgehoben, wenn die auf dem Ticket angegebene Reisekette nicht mehr fahrbar ist. Das gilt allerdings nur für den Eisenbahnverkehr, also alles von S-Bahn bis ICE. Verspätungen von Tram, U-Bahn oder Stadtbus, auch wenn sie z.B. im Rahmen der City-Option im Ticket eingschlossen sind, heben die Zugbindung nicht auf.

Das stimmt so nicht. Beim Cityticket sind es in der Tat getrennte Beförderungsverträge, wenn Bus oder Tram im Deutschlandtarif enthalten sind (zum Beispiel von Bonn nach Siegburg oder von Oberhof nach Zella-Mehlis), gilt das als Durchgangsfahrkarte. Daraus folgt, dass es zwar keine Entschädigung gibt, aber Zugbindungen aufgehoben werden.

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Weg mit dem 4744!


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