Streik, BGB und Schadenersatz (Allgemeines Forum)

Manitou, Sonntag, 10.03.2024, 23:59 (vor 972 Tagen) @ Waldbahn

Das BGB ordnet den Streik unter "höherer Gewalt" ein und schränkt damit Schadenersatzansprüche ein. Das entspricht zwar der Situation des 19. Jahrhunderts, wo Streiks häufig ungeregelt und spontan entstanden, aber nicht mehr der Lebenswirklichkeit der geordneten und geregelten Tarifverhandlungen mit Streiks nach dem Scheitern einer Verhandlung.
Wenn ein Unternehmer eine vertraglich gebundene Leistung erbringen muß, dabei ein Lieferant für Material plötzlich die Preise erhöht (da z.B. ein festgeleter Vertrag ausgelaufen ist) und der Anschlußvertrag nur mit einer Preiserhöhung zu haben ist, in den "sauren Apfel" beißen und das Material zur Erfüllung des Auftrages selbst dann teuerer einkaufen, wenn er den Preisaufschlag nicht weitergeben kann und deshalb den Auftrag ohne Gewinn abarbeiten muß.
Fordert dagegen die Gewerkschaft einen höheren Lohn für die Mitarebeiter, dann kann (nach dem derzeitigen BGB) der Unternehmer eine Verzögerung der Vertragserfüllung (bzw. ein "platzen" eines termingebundenen Vertrages) ohne Schadenersatzpflicht in Kauf nehmen, um die Lohnerhöhung durch einen neuen Tarifvertrag zu verweigern (und damit einen Streik durch die Gewerkschaft zu riskieren). Würden nun Lieferant und Arbeitnehmer (Gewerkschaft) gleich gestellt, könnte ein Unternehmer nicht riskieren, bestreikt zu werden.
In der Praxis riskieren Unternehmer den "Streik des Lieferanten" nur, wenn sie zwar eine Leistung nicht anbieten können, aber noch nicht vertraglich gebunden haben. Das kam z.B. bei Lieferungen in Supermärkten vor, wo einige Ketten keine Neuverträge für bestimmte Markenartikel akzeptierten, nicht beliefer wurden, dies in den leeren Regalen ausschilderten.
Insofern wäre es gut, wenn mal mit einer Verfassungsklage klargestellt wird, daß es notwendig ist, daß ein Unternehmen auch der Gewerkschaft nachgeben muß, weil die BGB-Regelung aus dem 19. Jahrhundert nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht.

Denn nicht die GdL, sondern der "hartleibige" DB-Vorstand ist schuld am Streik. Warum soll die Gewerkschaft nicht für ihre Mitglieder bestimmen, zu welchem "Preis" ihre Mitglieder Arbeitsleistung liefern? Eigentlich müßte der Streik unbefristet bis zur Erfüllung der Forderung sein.


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