Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Sonntag, 10.03.2024, 17:18 (vor 915 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von JanZ, Sonntag, 10.03.2024, 17:19

Das ist richtig. Das hat aber nichts mit der neuen Verordnung zu tun, ein Recht auf die Erstattung von Folgekosten gab es auch nach der alten nicht. Und da auch die Rede von den Stornobedingungen des Tickets war (die, wie gesagt, hier irrelevant sind), dachte ich, ich stelle das mal richtig.


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