Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Sonntag, 10.03.2024, 16:50 (vor 916 Tagen) @ Waldbahn

Ich verstehe auch das Problem nicht. Der Rücktritt von einer Fahrt, wenn diese unmöglich wird, ist ein gesetzliches Fahrgastrecht, das entgegen nicht totzukriegender Gerüchte auch bei Streik und höherer Gewalt gilt. Unabhängig davon, ob und wie das Ticket unter normalen Umständen umtauschbar wäre. Du solltest es einfach bei den ÖBB oder einer anderen zuständigen Stelle einreichen und dein Geld zurückbekommen können.


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