Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 10.03.2024, 17:09 (vor 915 Tagen) @ Waldbahn

Es geht nicht nur um das Bahnticket, sondern auch um die Folgekosten am Urlaubsort. Die bekomme ich nicht über die FGR zurück.

Und ein Mietwagen für eine Strecke NRW - Österreich bekomm ich sicher auch nicht für 150,00€ so kurzfristig. Beim EVG Streik letztes Jahr bin ich auch auf 500€ sitzen geblieben. Das muss nicht nochmal sein.

Ausserdem wird die öbb nicht bestreikt sondern einer ihrer Erfüllungsgehilfen.
ÖBB Pv ist ein zugelassenes EVU in Deutschland und ist berechtigt die Leistungen selber zu fahren.
Ist zwar sehr schwierig aber nicht unmöglich. Sie sagen die Züge von sich aus ab. Damit ist die ÖBB dein Ansprechpartner, genau so wie man SSP Fahrkarten der DB dann ja auch zurück geben kann.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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